Ratgeber für Mieter

Nebenkosten Abrechnung

Mieter haben mehr Rechte bei der Einsicht ihrer Nebenkostenabrechnung

Die regelmäßige Einsicht in Ihre Nebenkostenabrechung kann bares Geld sparen!

Seit Anfang diesen Jahren 2021 haben Mieter mehr Rechte bei der Einsicht ihrer Nebenkostenabrechnung. Der Bundesgerichts hat mit einem Urteil im Dez. 2020 die Rechte von Mietern gestärkt:

Demnach müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen.

 

Der BGH urteilte, dass Mieter neben den Rechnungen auch die dazugehörigen Zahlungsbelege über die in der Abrechnung auf die Mieter umgelegten Betriebskosten einsehen dürfen. Denn nur so könne der Mieter überprüfen, ob die in Rechnung gestellten Beträge berechtigt seien. Aus Rechnungen allein sei nicht ersichtlich, ob es möglicherweise Preisnachlässe für den Vermieter gegeben habe.

Dazu müsse der Mieter auch kein „besonderes Interesse“ darlegen. Das  allgemeine Kontrollinteresse umfasse auch die „Aufdeckung möglicher bloßer Versehen“.

Beispiel zur Einsichtnahme in die Nebenkostenabrechung:

In der Regel erhält der Mieter als Nebenkostenabrechnung die bloße Aufstellung der vom Vermieter getragenen Kosten sowie ggf. eine Aufstellung einer externen Ablesefirma über die Heizkosten. Ob diese Kosten dem Vermieter aber auch tatsächlich entstanden sind, lässt sich aus der Abrechnung nicht ablesen. Aus diesem Grund hat der Mieter im Rahmen seiner Einsichts- und Kontrollrechte die Möglichkeit und auch das Recht auf Belegeinsicht in die Originalbelege. Ein solches Prüfungsrecht wird allen Mietern nach § 259 BGB zugestanden.

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